Gebührenordnung des Kreismedienzentrums Freudenstadt


Öffentliche Schulen, private Ersatzschulen, Kindergärten sowie Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung sind von den Gebühren befreit. Sonstige Entleiher haben Gebühren zu entrichten. Genauere Angaben hierzu sind in den Verleihbedingungen zu finden.

Die Gebühren werden nach der jeweiligen Ausleihdauer des Geräts bzw. Mediums festgesetzt.

Transport und Versand gehen zu Lasten und auf Gefahr des Entleihers.

Bei Überschreitung der festgesetzten Ausleihzeit kann für jeden weiteren Tag der Tagessatz und zusätzlich eine Säumnisgebühr erhoben werden.

Die Säumnisgebühr beträgt für Geräte 5 Euro und für Medien 2 Euro pro Tag. Diese Säumnisgebühr ist auch von gebührenbefreiten Institutionen zu entrichten.

1. Gerätegebühren:

 

 

 

Projektionsgeräte, Notebook

Tagessatz

 

 

Diaprojektor

  2,00 €

Tageslichtprojektor

  7,00 €

Episkop / Präsenter

10,00 €

16mm-Filmprojektor

  7,00 €

Monitor/Fernseher 70 cm Bilddiagonale

10,00 €

Monitor/Fernseher mit integriertem Videorekorder 48 cm

  5,00 €

Notebook / PC

20,00 €

Beamer

30,00 €

Beamer Wochenende

50,00 €

Notebook und Beamer pro Wochenende

60,00 €

 

 

Kameras, Video- und DVD- Geräte

 

Digitale Fotokamera

10,00 €

Videorekorder

  8,00 €

DVD-Video-Player

  7,00 €

Videokamera digital

15,00 €

Dokumentenkamera

10,00 €

 

 

Audiogeräte

 

CD-Player

  5,00 €

Verstärkerbox mit integriertem Kassettenrekorder / CD-Player

  5,00 €

Beschallungsanlage mit Akkubetrieb/integriertem Kassetten/ DVD-Player

20,00 €

Zusatzlautsprecher zur Beschallungsanlage

  3,00 €

Diktiergerät/Audioaufnahmegerät/Mikrofon

  5,00 €

 

 

2. Medien

 

 

 

16mm Filme je Rolle

  4,00 €

Videokassette, VHS, (Spielfilm)

  4,00 €

CD-Audio

  2,00 €

CD-Rom

  4,00 €

DVD-Video

  5,00 €

Diareihe

  2,00 €

Medienpakete

  4,00 €

 

 

3. Zubehör

 

 

 

Leinwände bis 2 x 2m

5,00 €

Leinwände über 2 x 2m

10,00 €

Stative

3,00 €

Mikrofonständer

3,00 €

GPS Geräte

5,00 €

Die Gebührenordnung tritt ab 01.08.2008 in Kraft