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Änderungen in MEP-BW 26.10.2020
- Entfernung der verpflichtenden Abstimmungsschritte zwischen Schule und Schulträger.
- Einführung von zwei verbindlichen Abstimmungsschritten zwischen Schule und Schulträger: einmal zu Beginn des MEP bevor Eintragungen durchgeführt werden und einmal vor der Einreichung des MEP zur Prüfung.
- Austausch der Funktionalität (Pflichtfelder ersetzt durch optionale Felder): Eine Inanspruchnahme durch Beratende ist nicht mehr zwingend notwendig.
- Deutliche Reduktion des E-Mailverkehres zwischen Schule und Schulträger.
- Rückwirkende Änderungen an Eingaben in vergangenen Phasen sind jetzt durch Schule oder Schulträger eigenständig vernehmbar, solange bis der MEP zur Prüfung eingereicht wurde.
- Anpassung der Texte auf der Übersichtsseite, der MEP-Verwaltung und der Downloadseite sowie der einzelnen Ansichten.