Medienentwicklungsplan (MEP)

Ihre Anfragen können Sie gerne an mep(at)kmz-fds.de senden.


Änderungen in MEP-BW 26.10.2020

  • Entfernung der verpflichtenden Abstimmungsschritte zwischen Schule und Schulträger.
  • Einführung von zwei verbindlichen Abstimmungsschritten zwischen Schule und Schulträger: einmal zu Beginn des MEP bevor Eintragungen durchgeführt werden und einmal vor der Einreichung des MEP zur Prüfung.
  • Austausch der Funktionalität (Pflichtfelder ersetzt durch optionale Felder): Eine Inanspruchnahme durch Beratende ist nicht mehr zwingend notwendig.
  • Deutliche Reduktion des E-Mailverkehres zwischen Schule und Schulträger.
  • Rückwirkende Änderungen an Eingaben in vergangenen Phasen sind jetzt durch Schule oder Schulträger eigenständig vernehmbar, solange bis der MEP zur Prüfung eingereicht wurde.
  • Anpassung der Texte auf der Übersichtsseite, der MEP-Verwaltung und der Downloadseite sowie der einzelnen Ansichten.