Verleihbedingungen (AGB)

Verleihbedingungen des Kreismedienzentrums Freudenstadt

 

1.   Medien- und Geräteverleih

Das Kreismedienzentrum Freudenstadt mit Außenstelle Horb a. N. verleiht audiovisuelle Medien, die dazu erforderlichen Geräte sowie Geräte für die aktive Medienarbeit.

Für Lehrkräfte an Schulen (staatliche und private), für eingetragene Vereine und Kindergärten (städtische, kirchliche usw.) und kirchliche Einrichtungen, die sich im Landkreis Freudenstadt befinden, ist die Ausleihe gebührenfrei. Das Gleiche gilt für staatlich anerkannte Träger der Jugend- und Erwachsenenbildung.

Auch Lehramtsanwärter/innen des Staatlichen Seminars für Didaktik und Lehrerbildung können gebührenfrei Medien und Geräte ausleihen.

Schüler/innen können ebenfalls gebührenfrei Medien und Geräte nach Genehmigung der Schule ausleihen. Das Formular für die Genehmigung steht auf der Homepage zum Download bereit: Menü „Medienrecherche, Ausleihe für Schüler“

Privatpersonen können gebührenpflichtig Medien und Geräte ausleihen. Die Leihgebühren sind der Gebührenordnung zu entnehmen. Privatpersonen dürfen die Medien nur für private Zwecke verwenden.

Sämtliche Medien dürfen nur für Zwecke der Schule und zur Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Jugend-  und Erwachsenenbildung in nichtgewerblichen Veranstaltungen vorgeführt werden. Eine Nutzung an Schulen außerhalb des Landkreises Freudenstadt ist nicht erlaubt.

Bestellungen können persönlich, telefonisch, online oder per E-Mail aufgegeben werden.

Vorbestellungen sind möglich.

Für die Anmeldung von Privatpersonen ist ein Personalausweis erforderlich. Für die Anmeldung der weiteren unter Ziffer 1 genannten Personen ist ein Nachweis (z. B. ein Dienstausweis) vorzulegen, aus dem die Zugehörigkeit zur angegeben Institution hervorgeht.

 

2.   Ausleihdauer/Rückgabe

Die Ausleihdauer von Medien beträgt 2 Wochen. Der Geräteverleih erfolgt tageweise.

Eine Verlängerung ist nur innerhalb des Verleihzeitraums möglich (Online, per Mail oder telefonisch). Liegt bereits eine Reservierung für das zu verlängernde Medium/Gerät vor, ist keine Verlängerung möglich.

Die Rückgabe hat termingerecht zu erfolgen. Die Verlängerung der Einsatzzeit oder die Weitergabe an Dritte, auch innerhalb einer Institution, ist nur mit Zustimmung des Kreismedienzentrums möglich. Sie ist rechtzeitig vor dem festgelegten Rückgabetermin einzuholen.

Bei Überschreitung der festgelegten Ausleihzeit wird für jeden Tag eine Säumnisgebühr in Höhe von 2 € pro Medium/Tag bzw. 5 € pro Gerät/Tag erhoben.

 

3.   Haftung

Der Entleiher ist verpflichtet, die entliehenen Medien und Geräte sachgerecht und pfleglich zu behandeln und für eine sichere Aufbewahrung zu sorgen. Die Haftung des Entleihers erstreckt sich auf Schäden und Verluste jeder Art. In diesem Fall hat der Entleiher dem Kreismedienzentrum Freudenstadt den vollen Wertersatz zu leisten.

Es besteht ein Kopier- und Vervielfältigungsverbot für alle entliehenen Medien.

Die bei öffentlichen Vorführungen anfallenden GEMA-Gebühren sind durch die Ausleihe nichtabgegolten. Sie sind durch den Veranstalter mit der GEMA abzurechnen.

Die Verleihleitung behält sich vor, Kunden vom Verleih auszuschließen, die grob gegen die Ausleihbedingungen verstoßen

 

4.   Lizenzverleih für Anwendungen (Jitsi, Taskcards, Actionbound etc.)

Von uns geliehene Lizenzen gelten für Lehrkräfte, welche an einer Schule im Landkreis Freudenstadt unterrichten. Zeitliche Begrenzungen oder Kündigungen der Lizenzen behalten wir uns vor. Sie werden über Änderungen informiert.

 

5.   Datenschutz

Das Medienzentrum benötigt für den Verleih von Medien und Geräten personenbezogene Daten.
Diese sind Name, Vorname und Institution/Schule.

Weitere Informationen hierzu enthält unsere Datenschutzerklärung.

 

 

Die Anerkennung der Verleihbedingungen erfolgt mit der Aufgabe der Bestellung.

 

Freudenstadt, im März 2022

 

Michael Funk                                                     

Leiter des Kreismedienzentrums Freudenstadt